Kensington EQ

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Der EQ-Serie werden zu einem bestimmten Anteil aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kensington Reseller-Anreizprogramm 2026

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Kensington Reseller Incentive Program („Incentive“), das von der LEITZ ACCO Brands GmbH & Co KG, Esselte BV, Esselte Business BV, Leitz ACCO Brands Switzerland GmbH sowie Esselte Office Products GmbH, handelnd unter dem Namen Kensington („Kensington“, „wir“, „uns“ oder „unser“), veranstaltet wird.

Mit der Teilnahme an diesem Incentive erklären Sie sich ("Partner", "Sie" oder "Ihr") mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie nicht an diesem Incentive teilnehmen.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Das Incentive richtet sich an alle Tech Channel Reseller (Distributoren und Fachhändler) von Kensington mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, die die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Kriterien erfüllen.

1.2 Zur Teilnahme müssen Partner während des Incentive‑Zeitraums (wie unten definiert) über das Portal mindestens eine qualifizierende Projektanfrage mit einem Wert von über 1.000 EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) einreichen.

1.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Geschwister oder Kinder) von Mitarbeitenden der LEITZ ACCO Brands GmbH & Co. KG, Esselte BV, Esselte Business BV, Leitz ACCO Brands Switzerland GmbH sowie der Esselte Office Products GmbH, handelnd unter der Marke Kensington, sofern diese Mitarbeitenden direkt an der Verwaltung oder Durchführung des Incentive‑Programms beteiligt sind.

1.4 Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden, dass ein solches Incentive‑Programm mit den internen Unternehmensrichtlinien ihres Arbeitgebers vereinbar ist.

2. Incentive Zeitraum

Das Incentive‑Programm läuft vom 15.05.2026 bis zum 31.10.2026 (der „Incentive‑Zeitraum“) und ist in zwei Hauptgewinn‑Zeiträume unterteilt: Der erste vom 15.05.2026 bis zum 31.07.2026 („Hauptgewinn‑Zeitraum 1“) und der zweite vom 01.08.2026 bis zum 30.10.2026 („Hauptgewinn‑Zeitraum 2“).

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Zur Teilnahme müssen Partner folgende Voraussetzungen erfüllen:

(a) Zugriff auf die jeweilige Aktionsseite unter

https://www.kensington.com/de-de/campaigns/out-of-office (Deutsch) oder

https://www.kensington.com/nl-nl/campaigns/out-of-office

(b) Einreichung einer Projektanfrage (Angebotsanfrage) über das Portal während des Incentive‑Zeitraums mit einem Wert von über 1.000 EUR (exklusive Mehrwertsteuer);

(c) Für jede von uns geprüfte und genehmigte Projektanfrage (Angebotsanfrage) erhält der jeweilige Partner (Kontakt) ein Los für die Gewinnverlosung.

3.2 Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Projektanfrage (Angebotsanfrage), die ein Partner während des Incentive‑Zeitraums einreichen kann; entsprechend besteht keine Begrenzung für die Anzahl der Lose (für Gewinnverlosung), die ein Partner während des Incentive‑Zeitraums erhalten kann.

3.3 Die Teilnahme an diesem Incentive‑Programm begründet keinerlei Verpflichtung für Partner, Produkte von Kensington gegenüber Produkten von Wettbewerbern zu bevorzugen oder aktiv zu bewerben. Partner werden dazu angehalten, gegenüber ihren Endkunden faire und ausgewogene Geschäftspraktiken anzuwenden.

4. Gewinnverlosung und Gewinne

4.1 Monatliche Gewinne („Spot Prizes“)

4.1.1 Während des Incentive‑Zeitraums werden monatlich unter allen teilnahmeberechtigten Partnern zufällig Gewinner ausgelost, die einen monatlichen Zusatzgewinn erhalten. Die Auslosung erfolgt jeweils am Ende eines Monats; die Gewinner werden über das Incentive‑Portal bekannt gegeben.

4.1.2 Pro Monat werden insgesamt fünf (5) Zusatzgewinne vergeben (insgesamt 30 Zusatzgewinne während des gesamten Incentive‑Zeitraums), jeweils mit einem Wert von bis zu 250 EUR.

 

4.2 Hauptgewinne (""Grand Prizes"")

4.2.1 Am Ende jedes Hauptgewinn‑Zeitraums werden drei (3) Hauptgewinne vergeben:

 

(a) 1. Preis: Reisegutscheine eines der teilnehmenden Reiseanbieter im Wert von 1.500 EUR

(b) 2. Preis: Reisegutscheine eines der teilnehmenden Reiseanbieter im Wert von 750 EUR

(c) 3. Preis: Reisegutscheine eines der teilnehmenden Reiseanbieter im Wert von 500 EUR

 

Zur Klarstellung: Der maximale Gesamtwert der pro Hauptgewinn‑Zeitraum vergebenen Hauptgewinne beträgt 2.750,00 EUR.

 

4.2.2 Die Gewinner können – vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit – Reisegutscheine von einem der folgenden Reiseanbieter auswählen:

 

(a) Jochen Schweizer – https://www.jochen-schweizer.de/geschenkgutscheine/Wertgutscheine/l/gwtim (DE)

(b) Airbnb – https://www.airbnb.de/giftcards (DE)

(c) Hotelgift – https://www.hotelgift.com/de/ (DE)

(d) TUI – https://www.tui.com/tuigutschein/ (DE)

Diese Promotion wird weder von Airbnb, Jochen Schweizer, Hotelgift oder TUI noch von weiteren ausgewählten Partnern gesponsert, unterstützt, durchgeführt oder steht in sonstiger Verbindung zu diesen.

4.2.3 Alle Reisegutscheine unterliegen den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgewählten Reiseanbieters.

4.2.4 Nach Auswahl eines Reiseanbieters ist ein Wechsel des Reiseanbieters ausgeschlossen.

4.2.5 Die Auslosung der Hauptgewinne für jeden Hauptgewinn‑Zeitraum erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach Ende des jeweiligen Hauptgewinn‑Zeitraums.

4.3 Sollte ein aufgeführter Gewinn aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, behält sich Kensington das Recht vor, einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.

4.4 Alle Gewinne sind nicht übertragbar und können weder in bar ausgezahlt noch gegen andere Leistungen oder Alternativen eingetauscht werden.

5. Regeln zur Gewinnverlosung

5.1 Jede von uns genehmigte Projektanfrage (Angebotsanfrage) mit einem Wert von über 1.000 EUR (exklusive Mehrwertsteuer) berechtigt zu einem Los (1x) für die monatliche Gewinnverlosung sowie zu einem Los (1x) für die Hauptgewinnverlosung.

Die Vergabe der Lose erfolgt gemäß den vorstehenden Regelungen. Teilnehmer bleiben zudem für weitere Lose und die Teilnahme an nachfolgenden monatlichen Verlosungen während des Incentive‑Zeitraums teilnahmeberechtigt.

5.2 Sämtliche Gewinnverlosungen werden fair und transparent durchgeführt. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip über ein sicheres, computergestütztes System ausgewählt, um die Unparteilichkeit sicherzustellen.

Die Gewinner werden über die im Rahmen der Registrierung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.

Die Gewinnverlosung wird von Kensington als Veranstalter (der „Promoter“) durchgeführt. Die Auslosungsunterlagen werden von Kensington zu Prüf‑ und Nachweiszwecken aufbewahrt.

5.3 Die Gewinner der monatlichen Gewinne werden spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ende des jeweiligen Kalendermonats benachrichtigt.

5.4 Die Gewinner der Hauptgewinne werden spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Incentive‑Zeitraums benachrichtigt.

6. Besteuerung der Gewinne (Deutschland)

LEITZ ACCO Brands GmbH & Co. KG (DE) übernimmt für alle an Teilnehmer in Deutschland vergebenen Gewinne die pauschale Einkommensteuer gemäß § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 30 %. Diese Steuer wird von LEITZ ACCO Brands GmbH & Co. KG getragen und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer grundsätzlich keine weiteren steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gewinn, sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist. Sofern der jeweilige Gewinn nicht unter die Regelung des § 37b EStG fällt oder eine Pauschalbesteuerung nicht zulässig ist, ist der Teilnehmer selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung des Gewinns verantwortlich.

Teilnehmern wird empfohlen, im Zweifelsfall eine unabhängige steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

7. Besteuerung der Gewinne (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweiz)

Die Teilnehmer erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieses Incentive‑Programms vergebenen Gewinne in ihrem jeweiligen Land steuerpflichtig sein können. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, die Einhaltung aller anwendbaren steuerlichen Vorschriften sicherzustellen, einschließlich der ordnungsgemäßen Erklärung des Gewinnwerts sowie der Begleichung etwaiger anfallender Steuerverbindlichkeiten.

Weder Esselte BV (NL), Esselte Business BV (BE), Leitz ACCO Brands Switzerland GmbH (CH), Esselte Office Products GmbH (AT) noch deren verbundene Unternehmen übernehmen – soweit gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben – irgendeine Verantwortung für das Einbehalten, die Meldung oder die Abführung von Steuern im Namen des Teilnehmers.

Teilnehmern wird empfohlen, im Zweifelsfall eine unabhängige steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

8. Allgemeine Bedingungen

8.1 Kensington behält sich das Recht vor, jeden Partner von der Teilnahme auszuschließen, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder den Teilnahmeprozess oder den Ablauf des Incentive‑Programms in irgendeiner Weise manipuliert oder zu manipulieren versucht.

8.2 Wir behalten uns das Recht vor, das Incentive‑Programm jederzeit aus Gründen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen, ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

8.3 Die Entscheidung von Kensington in sämtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Incentive‑Programm ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird kein Schriftverkehr hierüber geführt.

8.4 Mit der Annahme des Gewinns erklären sich die Gewinner – soweit rechtlich zulässig – damit einverstanden, an angemessenen begleitenden Marketing‑ und PR‑Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Incentive‑Programm mitzuwirken, einschließlich der Nutzung ihres Namens und ihres Firmennamens zu Werbezwecken.

8.5 Das Incentive‑Programm ist nicht übertragbar und darf weder verkauft noch auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen oder abgetreten werden.

8.6 Dieses Incentive‑Programm dient ausschließlich der Honorierung der Nutzung unseres Angebotsprozesses und bezweckt weder eine unzulässige Beeinflussung von Wiederverkäufern in ihren geschäftlichen Entscheidungen noch die Schaffung von Interessenkonflikten gegenüber deren Endkunden.

Die Teilnahme an diesem Incentive‑Programm erfordert weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Verpflichtung, Produkte von Kensington gegenüber Produkten von Wettbewerbern zu bewerben oder zu vertreiben.

8.7 Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Incentive‑Programm ist die Entscheidung von LEITZ ACCO endgültig und bindend. Etwaige gesetzliche Rechte der Teilnehmer nach anwendbarem Recht bleiben hiervon unberührt.

9. Datenschutz

9.1 Mit der Teilnahme an dem Incentive‑Programm erklären sich die Partner mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Kensington zum Zwecke der Durchführung und Verwaltung des Incentive‑Programms sowie der Vergabe der Gewinne einverstanden.

Die personenbezogenen Daten werden gemäß der ACCO Brands Record Retention Policy and Schedule gespeichert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eine abweichende Speicherfrist vorschreiben.

Die Datenschutzerklärung der LEITZ ACCO Brands GmbH & Co. KG, einschließlich der Regelungen zur Datenspeicherung und Aufbewahrung, ist abrufbar unter:

https://www.accobrands.com/privacy-center/global-privacy-notices/

9.2 Soweit dies für die Durchführung und Verwaltung des Incentive‑Programms erforderlich ist, können personenbezogene Daten an von ACCO beauftragte externe Dienstleister weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und ‑vorschriften.

 

9.3 Teilnehmern kann im Rahmen des Incentive‑Programms zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, freiwillig dem Erhalt von Marketing‑ und Informationsmitteilungen des Unternehmens zuzustimmen („Opt‑in“).

Eine solche Einwilligung erfolgt freiwillig und unterliegt den jeweils zum Zeitpunkt der Einwilligung bereitgestellten Datenschutz‑ und Datenschutzhinweisen. Für Marketingzwecke erhobene personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß diesen Datenschutzhinweisen verarbeitet und nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung von Marketingmaßnahmen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

10.1 Kensington übernimmt keine Verantwortung für technische Störungen oder Probleme, die eine Teilnahme am Incentive‑Programm verhindern oder beeinträchtigen können, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Internetausfälle, Gerätestörungen oder Fehler der Website.

 

10.2 Reisegutscheine unterliegen den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Gutscheinanbieters sowie gegebenenfalls beteiligter Drittanbieter für Reise‑, Unterkunfts‑ oder sonstige Dienstleistungen. Kensington übernimmt keine Verantwortung für die Buchung, Organisation, Bereitstellung oder Erfüllung von Reise‑ oder sonstigen Leistungen, die unter Verwendung der Reisegutscheine erworben werden.

 

10.3 Kensington übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, Verschiebungen, Stornierungen, Unterbrechungen oder sonstige Beeinträchtigungen von Reiseleistungen, nachdem eine Buchung vorgenommen wurde. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Gutschein‑ oder Reisedienstleister gemäß deren Bedingungen geltend zu machen. In solchen Fällen besteht seitens Kensington keine Verpflichtung zur Leistung von Entschädigungen, zur Bereitstellung von Ersatzgewinnen oder zur Erstattung von Kosten.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind entsprechend auszulegen.

10.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ergeben, sind – soweit rechtlich zulässig – ausschließlich die Gerichte in Stuttgart, Deutschland, zuständig.

11.1 Bei Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an die Kensington Marketingabteilung unter folgender Adresse:

 

LEITZ ACCO Brands GmbH & Co. KG,

Siemensstraße 64,

70469 Stuttgart, Deutschland,

oder per E‑Mail an marius.schneck@kensington.com.

 

11.2 Diese Teilnahmebedingungen werden auf dem Incentive‑Portal zur Verfügung gestellt und können auf Anfrage auch in alternativen Formaten (z. B. in Großdruck) bereitgestellt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter marius.schneck@kensington.com.